2-channel dashcam system Full HD

Bitte berücksichtigen Sie, dass das Filmen des Straßenverkehrs mit seinen Teilnehmern einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen darstellt und grundsätzlich nicht mit dem Datenschutzgesetz konform ist.
Jedoch vertritt das BGH in seinem Urteil vom 15. Mai 2018 die Auffassung, dass der Verstoß des Datenschutzes nicht zwangsläufig eine Unverwertbarkeit der Aufnahmen mit sich zieht. Grundsätzlich können ausschließlich zur Aufklärung von Unfällen die Aufnahmen der Dashcam herangezogen werden. Voraussetzung hierfür ist eine nicht permanente Filmfunktion sowie ein Überschreiben der gespeicherten (Nichtrelevanten-)Sequenzen.

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